Die dritte Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“ ist angebrochen. Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichneten, sollen durch das Förderprogramm profitieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro unterstützt werden aber auch gemeinnützige und kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Mit dem Fixkostenerlass soll auch die Anschaffung von Luftreinigern (teil-)finanziert werden. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden.
Unser Team berät Sie gerne bei der Wahl eines Luftreinigers und zur Überbrückungshilfe III.
Mehr Informationen finden Sie unter anderem bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Finanzen unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html